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Chaos RealitätsdienstChaos Realitätsdienst von: Aus dem Papierkörbchen einer Landesregierungsbehörde"Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, an allen PCs im [...] werden wir über das Landesverwaltungsnetz einen Internetzugang realisieren. Dieser Zugang muss aus Sicherheitsgründen und entsprechenden Vorgaben des Landesbeauftragten für Datenschutz auf die dienstlich notwendigen Internetseiten beschränkt werden. Wir bitten Sie, den IuK-Referat Anm. d. Red.: Iuk = Information und Kommunikation[...] die von Ihnen benötigten Internetseiten zu benennen. (Bitte grundsätzlich die URL, also z.B. http://www.baden-wuerttemberg.de oder ausnahmsweise, falls nicht möglich, eine umgangssprachliche Beschreibung, die uns das Auffinden ermöglicht, zu benennen.) Aus den gemeldeten Seiten werden wir dann das Gesamtangebot erstellen. Mit freundlichen Grüßen [...]" Datenschutzbedenken gegen Payback-Rabattsystem werden vom Gericht bestätigtDie Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder Bremen, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein begrüßen die jetzt veröffentlichte Entscheidung des Landgerichts München I vom 1. Februar 2001 (Az.: 12 O 13009/00) - noch nicht rechtskräftig. Das Landgericht hat zwei Klauseln in den Anmeldeformularen des Payback-Rabattvereins e.V. auf Klage des Berliner Verbraucherschutzvereins beanstandet. Das Gericht hat in seinem Urteil dem Payback-Rabattverein verboten, die in den Antragsformularen enthaltenen zentralen Einwilligungsklauseln zur Datenverarbeitung zu verwenden oder sich auf diese Klauseln bei der Abwicklung derartiger Verträge zu berufen. Das Gericht sieht in den Klauseln eine unangemessene Benachteiligung der Kundinnen und Kunden und erklärt die Einverständniserklärung betreffend die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Angaben gemäß ¤ 9 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 AGB-Gesetz i.V.m. ¤¤ 4 und 28 Bundesdatenschutzgesetz für unwirksam. Damit darf Payback die Daten seiner jetzigen Kundinnen und Kunden nur nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten, so weit dies zur Durchführung des Rabattverfahrens erforderlich ist. Vor rund einem Jahr ist das Rabattsystem "Payback" von einigen großen Firmen (real, Galeria-Kaufhof, DEA, Apollo, Consors, Europcar, AOL, dm-Drogerie Markt u.a.) eingeführt worden. Mittlerweile sind es über 20 Unternehmen, weitere sollen hinzukommen. Für die datenschutzrechtliche Prüfung ist die bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde zuständig. Seit Einführung der Karte reißen die Nachfragen von besorgten Bürgerinnen und Bürgern und der Presse bei den Datenschutzaufsichtsbehörden nicht ab. Das liegt daran, dass weder die Einverständniserklärung noch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinreichend deutlich machen wer über welche Daten verfügt und wo und von wem, welche Daten verarbeitet werden. Auch ist nicht klar: Werden die Daten über die gekauften Waren zusammen mit den personenbezogenen Daten der Kundinnen und Kunden für alle Zeit gespeichert und weiterverarbeitet? Welche Daten werden personenbezogen zwischen den Partnerunternehmen ausgetauscht? Was sind die in den Geschäftsbedingungen genannten Mailings , und welche personenbezogene Daten werden hierfür verarbeitet? Zweifel der Datenschutzaufsichtsbehörden werden nunmehr durch das Urteil gerichtlich bestätigt. Die unklare Einverständniserklärung, die die Kundinnen und Kunden abgeben müssen, entspricht nicht den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (¤ 4 Abs. 2 BDSG). Der Teilnehmer wird nämlich weder eindeutig über Umfang und Zweck der Speicherung und die vorgesehene Datenübermittlung (welche Daten werden an Partnerunternehmen von Payback weitergegeben) hinreichend unterrichtet, noch wird den Kundinnen und Kunden eine hinreichende Möglichkeit eingeräumt, einzelne Datenverarbeitungsformen nicht zuzulassen. Was dem Kunden häufig nicht klar ist: Selbst bei Barzahlung wird er beim Kauf mit Rabattkarte eindeutig identifizierbar. Die Daten ermöglichen, das Kaufverhalten über mehrere Produktbereiche und Unternehmen hinweg personenbezogen auszuwerten. Aus der Verarbeitung persönlicher und kaufmännischer Daten kann zu jedem Teilnehmer ein Profil gebildet werden, das den Verbraucher zum gläsernen Kunden macht. Die Datenschutzaufsichtsbehörden erwarten nach dem Urteil nicht nur eine Korrektur der Anmeldeformulare, sondern eine klare Aufklärung der Kundinnen und Kunden, was mit ihren Daten in welchen Verarbeitungsphasen gemacht wird: Wenn das informationelle Selbstbestimmungsrecht gewahrt bleiben soll, müssen die Kundinnen und Kunden selbst entscheiden können, was mit ihren Daten geschieht. Wenn es den Unternehmen wirklich nur um die Kundenbindung geht, wie in den bunten Prospekten erklärt wird, sollte Payback wenigstens mit einer Variante seinen Kundinnen und Kunden ermöglichen, nur Rabattpunkte zu sammeln, ohne dass es zu einer weiteren Verarbeitung ihrer Daten zu anderen Zwecken kommt. Die Datenschutzaufsichtsbehörden werden die weitere Entwicklung auf diesem Gebiet der Kunden-/ Freundschafts-/ oder Rabatt - Kartensysteme, insbesondere nach Aufhebung des Rabattgesetzes, kritisch im Auge behalten. Quelle: Ex-MI6 Agent veröffentlicht Memoiren im InternetRichard Tomlinson hat nicht nur ein Buch über seine Tätigkeit beim Britischen Geheimdienst geschrieben, das als Abrechnung angesehen werden kann, sondern es auch kostenlos im Internet veröffentlicht. John le CarrŽs Romane sind zwar spannender, aber immerhin hat der MI6 mit allen Mitteln versucht, die Veröffentlichung dieses Buches zu verhindern... Quelle: deCSS revisited...Ganze sieben Zeilen perl braucht es mittlerweile nur, um das sowieso schon blamable ÔContent Scrambling SystemÕ zu entschlüsseln mit dem die Motion Picture Association of America (MPAA) das Kopieren von DVDs verhindern wollte. Bevor deren Anwälte jetzt auch die Verbreitung dieses Codes durch Abmahnwellen unterbinden, schafft die Datenschleuder Fakten und druckt das kleine Meisterwerk einfach mal ab ;-)
#!/usr/bin/perl -w
# 531-byte qrpff-fast, Keith Winstein and Marc Horowitz
# <sipb-iap-dvd@mit.edu> MPEG 2 PS VOB file on stdin ->
# descrambled output on stdout
# arguments: title key bytes in least to most-significant order
$_='while(read+STDIN,$_,2048){$a=29;$b=73;$c=142;$t=255;
Man sells his soul for $400 on E-baySEATTLE 2-9-01 (AP) E-bay has become the place to sell your soul. Adam Burtle, 20, sold his soul on the Internet auction site, fetching $400 before the listing was removed and the University of Washington student and part-time automotive technician was suspended from the site. For his listing, the self-described atheist displayed a picture of himself wearing an "I'm with stupid" T-shirt. "Please realize, I make no warranties as to the condition of the soul. As of now, it is near mint condition, with only minor scratches," he wrote. "Due to difficulties involved with removing my soul, the winning bidder will either have to settle for a night of yummy Thai food and cool indie flicks, or wait until my natural death." EBay has blocked similar auctions in the past but said Burtle's soul slipped through. The bidding started a week ago at 5 cents. Burtle's former girlfriend bid $6.66 but she was overtaken in the final hour of the auction on Thursday when the price shot up to $400. The buyer was identified as a Des Moines, Iowa, woman with an eBay feedback rating of zero, meaning she has no track record with other users of the Web site. "I don't think she's going to be able to collect on my soul, to be honest," Burtle said, adding he didn't intend for the ad to be taken seriously. "I was just bored, and I'm a geek," Burtle said. "So anytime I'm bored, I go back to my Internet." Das Quartalszitat:Der Vorsitzende Richter am Landgericht Frankfurt, Heinrich Gehrke, der den Opec-Prozess geleitet und Fischer als Zeuge vernommen hatte, nannte die Ermittlungen "hochgradig lächerlich". Wenn die Staatsanwaltschaft "immer diese Maßstäbe anlegen würde, wäre sie zugemüllt mit Verfahren wegen Falschaussage", sagte Gehrke dem Sender n-tvb. Die Teile der Aussage Fischers, die zur Debatte stünden, hätten mit dem eigentlichen Prozess nicht das geringste zu tun gehabt, meinte der Richter. Vor deutschen Gerichten würde "von morgens bis abends gelogen". Die Folge der Ermittlungen sei, dass sich Zeugen künftig auf Errinerungslücken beriefen, wenn sie über Dinge befragt würden, die mehr als 30 Jahre zurücklägen. Quelle: Handelsblatt 20.02.01 |
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